15 July, 2009
- Das Zentralkomitee besteht aus den Delegierten der angeschlossenen Organisationen, die ihre Verpflichtungen gegenüber dem IMB erfüllt haben.
- Der Präsident, der Vizepräsident, der Generalsekretär und der (die) stellvertretende(n) Generalsekretär(e) des Bundes nehmen an allen Tagungen des Zentralkomitees teil.
- Das Zentralkomitee tritt mindestens alle zwei Jahre zu einer ordentlichen Tagung zusammen und ist zwischen den Kongressen für Entscheidungen und Aktivitäten des Bundes verantwortlich.
- Der Präsident und der Generalsekretär sind nach mehrheitlicher Zustimmung des Exekutivausschusses ermächtigt, das Zentralkomitee zu Sondersitzungen einzuberufen.
- Das Zentralkomitee hat die Vollmacht, den Präsidenten, den Generalsekretär, den Vize-Präsidenten oder den (die) stellvertretenden Generalsekretär(e) des Bundes im Falle einer Vakanz zwischen den Kongressen zu wählen. Das Zentralkomitee hat ferner die Vollmacht, Mitglieder des Exekutivausschusses im Falle von Vakanzen zwischen zwei Kongressen zu ersetzen. Das gleiche gilt für die Rechnungsprüfungskommission.
- Das Zentralkomitee ist befugt, die Präsidenten der Industrie- und Organisationsabteilungen zu wählen.
- Das Zentralkomitee legt seine Tagesordnung und sein Programm fest.
- Das Zentralkomitee ist befugt, die Mitgliedsbeiträge zwischen den Kongressen zu erhöhen (siehe Artikel 8.6).
- Das Zentralkomitee nimmt die von der Rechnungsprüfungskommission geprüften Bilanzen an (siehe Artikel 3.6.C) und entlastet den Generalsekretär und den Exekutivausschuss.
- Zur Gewährleistung einer ordentlichen Vorbereitung der Arbeit der Kongresse ist das Zentralkomitee ermächtigt, Kommissionen, z.B. für Statuten, Entschließungen und Mandatsprüfungen, einzurichten. Bei der Zusammensetzung dieser Kommissionen wird eine faire Vertretung der Geschlechter, der Mitgliedschaft und der verschiedenen Kontinente im Bund angestrebt. Die endgültige Bestätigung obliegt dem Kongress.
- Das Zentralkomitee legt Richtlinien für die Einrichtung und die Funktionsweise von regionalen Gruppierungen und Regionalbüros des IMB fest.
- Die Reise- und Delegationskosten der Mitglieder des Zentralkomitees fallen zu Lasten der jeweiligen Verbände. Jede angeschlossene Organisation, die für ihre Teilnahme finanzielle Unterstützung benötigt, sollte im voraus Vorkehrungen mit dem Generalsekretär treffen.
- Das Zentralkomitee legt Pflichten und Befugnisse der Weltausschüsse und der Arbeitsgruppen fest.
- Bei Abstimmungen im Zentralkomitee finden Artikel 3.2. I und J der Statuten Anwendung.