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3.3.1 Kampf für Gewerkschaftsrechte

31 August, 2009

Das universelle Grundrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Beitritt zu einer unabhängigen Gewerkschaft und auf Kollektivverhandlungen mit ihren Arbeitgebern ist die Grundlage der gewerkschaftlichen Organisation. Der IMB hat dem Kampf gegen die Unterdrückung von Gewerkschaften und die Verletzung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte immer höchste Priorität eingeräumt. Verbindliche zwischenstaatliche Regelungen zur Durchsetzung der Kernarbeitsnormen bleiben eine Hauptforderung des IMB. Die IAO-Kernarbeitsnormen müssen in das Vertragswerk der Welthandelsorganisation sowie in bi- und multilateralen Handels- und Investitionsabkommen integriert werden. Zur Überwachung der IAO-Normen im Vertragswerk der Welthandelsorganisation müssen die bereits vorhandenen Überwachungsmechanismen der IAO gestärkt und ausgebaut werden, so wie es auch in der IAO-Erklärung zu sozialer Gerechtigkeit in einer globalisierten Welt aus dem Jahr 2008 gefordert wird. Für diese Forderungen werden verstärkte Anstrengungen des IMB und seiner Mitgliedsorganisationen zusammen mit anderen GUFs, dem IGB und dem TUC notwendig sein. Wir müssen sichtbarer werden und vor allem unserer Unterstützung für Gewerkschafter, die ernsten Gefahren wie Einschüchterungen, Angriffen, Entführungen, Verhaftungen und sogar Mord ausgesetzt sind, deutlicher Ausdruck verleihen.

Die Staatengemeinschaft und nationale Regierungen haben die Hauptverantwortung dafür, verbindliche und sanktionierbare zwischenstaatliche Regelungen zur Durchsetzung und Umsetzung einer sozialen Dimension der Globalisierung zu realisieren. Verpflichtungserklärungen von Unternehmen, wie z.B. IRV, können einen zusätzlichen Schutz für Arbeitnehmer darstellen.

Im Zeitalter der Globalisierung gibt es zum einen mehr Möglichkeiten für internationale Solidaritätsaktionen, zum anderen ist deren Rolle im Kampf für die Weiterentwicklung der Gewerkschaftsrechte noch entscheidender geworden. Solidarisches Handeln ist allerdings nur so stark wie die dahinter liegende kollektive Macht. Um wirklich effektiv zu sein, bedarf es einer doppelten Strategie: auf der einen Seite muss auf Regierungen, die die Gewerkschafts- und Menschenrechte systematisch verletzen, Druck ausgeübt und auf der anderen Seite gegen die gewerkschaftsfeindlichen Praktiken der Unternehmen vorgegangen werden. Dabei ist es besonders wichtig, auf die Arbeitgeber entlang der Zuliefererkette eines Unternehmens Druck auszuüben.

Darüber hinaus darf den Arbeitgebern nicht erlaubt werden, von Arbeitsgesetzen zu profitieren, die sie bei Verstößen gegen die Grundrechte vor der Strafverfolgung schützen, wie etwa in Korea, wo das Strafgesetzbuch den Unternehmen erlaubt, Gewerkschaften wegen der „Behinderung des Geschäfts" zu verklagen und Gewerkschafter inhaftieren zu lassen. Solche Situationen erfordern sorgfältig ausgearbeitete Maßnahmen, die auf einer systematischen und engen Zusammenarbeit zwischen dem IMB, seinen Mitgliedsorganisationen, den anderen GUFs, dem TUAC und dem IGB beruhen. Am allerwichtigsten jedoch ist die internationale Solidarität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer auf der lokalen Ebene stark engagierten Organisation. Versagt diese, bleibt jede internationale Solidarität wirkungslos.

Der IMB und seine Mitgliedsorganisationen müssen über die bloße Koordination hinausgehen. Um in bestimmten Ländern und Regionen effektiv auf die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch die TNK reagieren zu können, muss der IMB Kampagnen einleiten und durchführen. Damit dies möglich wird, müssen sich die Mitgliedsorganisationen voll und ganz dafür einsetzen, ihre Mitglieder zu mobilisieren und in der Lage sein, gemeinsame Strategien im Kontext ihres jeweiligen Landes umzusetzen, die einen Kommunikationsfluss zu ihren Mitgliedern zur Unterstützung der Mobilisierungsbemühungen sicherstellen. Wir können auf Rechtsverletzungen nur reagieren, sobald diese auftreten, wenn ein effektives System und die Unterstützung und das Verständnis durch die Mitgliedschaft bestehen.


Der IMB wird mit seinen Mitgliedsorganisationen und anderen GUFs, dem TUAC, dem IGB und Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten, um:

•·        dem Schutz der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte durch IRV, OECD-Leitlinien, IAO-Instrumente und Handelsabkommen, die die IAO-Kernarbeitsnormen und soziale Mindeststandards und Sanktionsmechanismen im Falle von Verstößen gegen diese beinhalten, Geltung zu verschaffen und so die Mobilisierungsbemühungen vor Ort zu ergänzen;

•·        Strategien zu entwickeln und gemeinsame Aktionen zu fördern, die auf die Durchsetzung von sozialen Mindeststandards in verbindlichen zwischenstaatlichen Regelungen abzielen. Dazu gehören die Mobilisierung und andere Bemühungen auf internationaler und nationaler Ebene, um die allgemeine Respektierung der fundamentalen IAO-Übereinkommen in Gesetzen und in der Praxis zu fördern;

•·        die Politik von Regierungen und Unternehmen offenzulegen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausbeuten und die Gewerkschaftsrechte verletzen, und themenspezifische Solidaritätsaktionen auszuarbeiten, um prekäre Arbeit, Leiharbeit, Zweiklassen-Lohnsysteme und auf die Unterminierung der Arbeitnehmerrechte abzielende Gesetzesinitiativen zurückzudrängen;

•·        Informationen über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten durch ein schnelles Reaktionssystem unmittelbar und effizient zu verbreiten;

•·        lokale, regionale und internationale Solidaritätsnetzwerke einzurichten;

•·        auf der IMB-Homepage eine Solidaritätsseite einzurichten, die als Quelle für Solidaritätsaktionen und Informationen dienen kann und u.a. den Beschwerdeleitfaden der IAO, aktualisierte Information über den laufenden Stand der Kampagnen sowie Nachrichten und andere Informationen enthält; und

•·        um die Mitgliedsorganisationen und Partner mit Informationen über Aktionen, Ergebnisse, Bewertung der Ergebnisse und zukünftige Strategien zur Förderung der Gewerkschaftsrechte zu versorgen.


Der IMB wird seine Mitgliedsorganisationen unterstützen, um sicherzustellen, dass:

•·        schnell auf jeden Angriff der TNK auf die Arbeitnehmerrechte reagiert werden kann und gemeinsame Maßnahmen, die auch eine Kooperation zwischen den IMB-Mitgliedsorganisationen in diesen Ländern umfassen, ergriffen werden, und zwar durch Information und Mobilisierung der Beschäftigten an allen Standorten eines Konzerns in allen betroffenen Ländern.


Die IMB-Mitgliedsorganisationen werden:

•·        ihre Mitglieder für die Unterstützung von Gewerkschaften mobilisieren, die gegen unternehmensfinanzierte Gewerkschaften sowie gewerkschaftsfeindliche Gesetze und Taktiken kämpfen oder sich im Arbeitskampf befinden;

•·        gewährleisten, dass Informationen über Rechtsverstöße umgehend an das IMB-Reaktionssystem weitergeleitet und alle Informationen über Entwicklungen und Maßnahmen auf lokaler Ebene rechtzeitig aktualisiert werden;

•·        sich dazu verpflichten, aktiv an den von den IMB entwickelten Kampagnen teilzunehmen und mit anderen Nationalgewerkschaften und gleichgesinnten sozialen Akteuren gemeinsame Aktionen durchzuführen;

•·        Fragen der Arbeitnehmerrechte in ihren Schulungs- und Bildungsmaterialien aufnehmen, um zu gewährleisten, dass solidarisches Handeln gefördert und in den Betrieben das Bewusstsein für die Arbeitnehmerrechte geschärft wird;

•·        öffentlich über Rechtsverletzungen, durchgeführte Solidaritätsbemühungen und internationale Aktivitäten berichten; und

•·        sicherstellen, dass den Beschäftigten eines TNK in einem Land keine Leistungen zugesagt werden, die auf dem Angriff auf die Rechte der Beschäftigten in einem anderen Land basieren.