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ARTIKEL 2 - AUFTRAG DES BUNDES

15 July, 2009

  1. Zur Erreichung dieser Ziele arbeitet der IMB am Aufbau einer starken internationalen Gewerkschaftsbewegung, die fähig ist, die Interessen der Arbeitnehmer angesichts der sich ständig ausweitenden globalen Wirtschaft - einer globalen Wirtschaft, die Arbeitnehmerrechte noch zur Kenntnis nehmen und vor allem noch anerkennen, akzeptieren und umsetzen muss - wirksam zu vertreten und zu fördern.
  2. Der IMB bekräftigt, dass nur durch Gewerkschaften und die Praxis der Kollektivverhandlungen die Ziele der sozialen Si­cherheit und eines ständigen Fortschritts für Arbeitnehmer erreicht werden können. Der IMB kämpft deshalb für alle Arbeit­nehmer bei ihrem Wunsch nach Vereinigungsfreiheit zum Zwecke der Bildung ihrer eigenen Gewerk­schaften, dem Recht zur Führung von Kollektivverhandlungen, dem Recht zum Ab­schluss von Kollektivverträgen und dem Streikrecht zur Durch­setzung ihrer Forderungen.
  3. Der IMB unterstützt ferner alle angeschlossenen Gewerk­schaften, vor allem in den Entwicklungsländern, bei ihren Anstrengungen zur Errei­chung eines höheren Lebensstandards für die Arbeitnehmer und zur Förderung der demokratischen, wirt­schaftlichen und sozialen Ent­wicklung.
  4. Der IMB kämpft ferner für alle anderen damit zusammenhängen­den international anerkannten Arbeitsnormen wie das Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt, sichere und gesunde Arbeits­bedingungen, das Verbot der Diskriminierung und das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.
  5. Der IMB ist bereit, gemeinsam mit anderen unabhängigen, auto­nomen und demokratischen Gewerkschaftsorganisationen, insbesondere mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) und anderen globalen Gewerkschaftsföderationen, bei der Verfolgung internationaler gewerkschaftlicher Ziele zusammenzuarbeiten. Er bemüht sich ferner um eine Zusam­menarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen, die sich ebenfalls nachdrücklich für die Förderung von Gewerkschafts- und Menschenrechten einsetzen.
  6. Zu den spezifischen IMB-Aktivitäten, die diese Ziele fördern, ge­hören:
    1. die Unterstützung der Organisationsbestrebungen der Metallarbeitnehmer überall, vor allem in Entwicklungslän­dern und in allen Ländern, wo Vereinigungsfreiheit und die Existenz von freien Gewerkschaften gefährdet sind;
    2. die aktive Vertretung der Positionen von Metallarbeit­nehmern zu potentiellen internationalen gewerkschaftlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, die Me­tallarbeitnehmer weltweit betreffen.  Dazu gehören die Teil­nahme an internationalen Foren und die Leistung von Bei­trägen zu diesen, zum Beispiel der Welthandels­organisation, der Organisation für wirtschaftliche Zusam­menarbeit und Entwicklung, dem Internationalen Gewerkschaftsbund usw.;
    3. eine Funktion als Katalysator und als Hinterlegungsstelle für angeschlossene Organisationen zum Zwecke des Austau­sches von Informationen und Unterlagen, die zur Erreichung dieser Ziele benötigt werden;
    4. moralische und praktische Unterstützung und eine Füh­rungsrolle bei der Entwicklung von kreativen und innova­tiven Strategien zur Hilfe bei wirtschaftlichen, politischen und sozialen Konflikten.