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3.2 Stärkung der Tarifpolitik

31 August, 2009

Die Aushandlung und Verbesserung von Tarifverträgen ist die Kernaktivität einer Gewerkschaft und nach wie vor das beste Instrument zur Verbesserung von Löhnen und Arbeitsbedingungen, zur Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zur Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz. Tarifpolitik wirkt sich über den Arbeitsplatz hinaus aus und beeinflusst die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen ganzer Gemeinschaften. Die Gewerkschaften sollten die Tarifpolitik zunehmend als Mittel nutzen, um sich in den Gemeinschaften zu engagieren und die umfassenderen Interessen der Arbeitnehmer als Bürger und Verbraucher zu vertreten.

Im letzten Jahrzehnt ist die Gewerkschaftsbewegung von Arbeitgebern, Regierungen und ihren Verbündeten angegriffen worden, die entschlossen sind, die Tarifpolitik und somit auch die Gewerkschaftsbewegung zu schwächen. Insbesondere die Arbeitgeber sind daran interessiert, die Kollektivverhandlungen auf nationaler, sektoraler und manchmal sogar auf Unternehmensebene abzuschaffen. Mit der Drohung der Auslagerung von Produktions- und Dienstleistungsabteilungen wollen sie mehr Flexibilität und andere Zugeständnisse durchsetzen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden neue Arbeits- und Beschäftigungsformen aufgezwungen, die zu mehr Stress und Unsicherheit führen. In den Entwicklungsländern verlangen insbesondere die ausländischen Investoren eine Deregulierung des Arbeitsrechts und andere regulative Veränderungen, die negative Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten für diese Länder haben.

Der IMB wird mit den Mitgliedsorganisationen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Kollektivverträge auch weiterhin den Rahmen für alle die Arbeit betreffenden Belange bilden. Hierzu gehören angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit und Arbeitsorganisation, das Arbeitstempo sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Da die Unternehmen in zunehmendem Maße auf globaler Ebene operieren, muss dass langfristige Ziel des IMB eine internationale Tarifpolitik unter Berücksichtigung der Rechte der Nationalgewerkschaften sein. Als erster Schritt sollte ein Informations- und Koodinierungssystem eingerichtet werden.


Zur Entwicklung und Stärkung der globalen und nationalen Kollektivverhandlungsmacht wird der IMB:

•·        Mittel und Wege zum Austausch von Informationen über Kollektivverhandlungen entwickeln, die auf den regionalen Erfahrungen in Europa und anderen Regionen aufbauen;

•·        auf globaler Ebene unter den Mitgliedsorganisationen gemeinsame Voraussetzungen für Kollektivverhandlungen herbeiführen, indem globale Gewerkschaftspositionen zu Fragen wie prekäre Beschäftigung oder zum Thema Bildung entwickelt werden;

•·        auf der Basis eines eindeutigen einzelfallbezogenen Mandats der Mitgliedsorganisationen grenzüberschreitende Verhandlungen in TNK unter Einbeziehung eines IMB-Koordinators durchführen. Als Handlungsrahmen für solche grenzüberschreitenden Verhandlungen wird die IMB-Exekutive mit Unterstützung des Sekretariats IMB-Richtlinien erarbeiten, in denen auch die Rolle der IMB-Koordinatoren beschrieben wird. Verhandlungsgegenstand können nicht nur IRV, sondern auch Themen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fortbildung, Zugang zu Informationen und andere Themen gemeinsamen Interesses sein; und

•·        die Mitgliedsorganisationen beim Aufbau ihrer nationalen Tarifverhandlungsmacht unterstützen.

  

Die IMB-Mitgliedsorganisationen sollten:

•·        anderen Organisationen Informationen über ihre tarifpolitischen Erfahrungen zur Verfügung stellen; und

•·        sich dafür einsetzen, dass rechtliche Hindernisse zur Durchführung von Tarifverhandlungen auf nationaler und sektoraler Ebene beseitigt werden.