6 January, 2003
Eine Vereinbarung mit der Bezeichnung „Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei Volkswagen" wurde im Juni 2002 von der Konzernleitung von Volkswagen, dem IMB und dem Weltkonzernbetriebsrat von Volkswagen abgeschlossen.
In der Erklärung wird zugesichert, dass die Prinzipien der IAO-Kernarbeitsnormen bei Volkswagen geachtet werden. Die VW-Erklärung enthält Aussagen zum Vereinigungsrecht, zu Tarifverhandlungen, zum Verbot der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit, zur Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, zur Vergütung, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu Arbeitszeiten.
Die Konzernleitung wird dem Weltkonzernbetriebsrat und seinem Lenkungsausschuss Bericht erstatten, und wenn über Verstöße berichtet wird, wird eines der beiden Organe aktiv werden und Wege zur Lösung der Probleme erörtern. Der IMB-Koordinator für den VW-Weltkonzernbetriebsrat nimmt an dieser Diskussion teil und wird die Position des IMB und seiner Mitgliedsgewerkschaften darin einbringen.
Die Vereinbarung gilt für die gesamte Volkswagen-Gruppe -- Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Rolls-Royce Bentley, Lamborghini, Auto-Europa.
In der Erklärung wird zugesichert, dass die Prinzipien der IAO-Kernarbeitsnormen bei Volkswagen geachtet werden. Die VW-Erklärung enthält Aussagen zum Vereinigungsrecht, zu Tarifverhandlungen, zum Verbot der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit, zur Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf, zur Vergütung, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu Arbeitszeiten.
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Die Vereinbarung gilt für die gesamte Volkswagen-Gruppe -- Volkswagen, Audi, Seat, Skoda, Rolls-Royce Bentley, Lamborghini, Auto-Europa.